2 vember 2023 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 591 f.). Mit Verfügung vom 24. November 2023 wurde von Amtes wegen die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet (Art. 406 Abs. 1 Bst. d der Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO; SR 312.0]). Mit Eingabe vom 22. Dezember 2023 begründete die Privatklägerin ihre Berufung (pag.