2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Privatklägerin, vertreten durch Rechtsanwältin D.________, mit Schreiben vom 11. September 2023 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 534). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 10. Oktober 2023 (pag. 563 f.) erklärte die Privatklägerin mit Eingabe vom 6. November 2023 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Rückzahlungsforderung zu ihren Lasten in Ziff. III. 1. erstinstanzliches Urteils (pag. 570 ff.). Der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B._____