III. 1. und 2. erstinstanzliches Urteil). Im Zivilpunkt verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 400.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 27. Juli 2021 an die Privatklägerin. Soweit weitergehend wurde die Zivilklage der Privatklägerin abgewiesen. Für den Zivilpunkt wurden keine Kosten ausgeschieden (pag. 526, Ziff. IV. erstinstanzliches Urteil).