I. erstinstanzliches Urteil). Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten der Beschimpfung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 1'560.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 390.00 sowie zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (10 %), insgesamt bestimmt auf CHF 1'762.60 (inkl. Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft; pag. 524, Ziff. II. erstinstanzliches Urteil).