_ (Straf- und Zivilklägerin; nachfolgend: Privatklägerin), frei, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten von CHF 15'447.05 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (90 %), insgesamt bestimmt auf CHF 15'863.45 (inkl. Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft), an den Kanton Bern (pag. 523, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).