nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (nur Dispositiv; auszugsweise in Bezug auf Ziff. III.1. und Ziff. VI.3.) - der Motorfahrzeugkontrolle Kanton P.________(Kanton) (nur Dispositiv; auszugsweise in Bezug auf Ziff. VI.7. und Ziff.