1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Fürsprecherin B.________ für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 12'366.35 im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 9'893.10, zurückzuzahlen und Fürsprecherin B.________ 4/5 von der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von insgesamt CHF 3'015.60, ausmachend CHF 2'412.50, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 2. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecherin B.________ wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: