2. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 2'400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 750.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 8 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung von 4/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 16'572.40, ausmachend CHF 13'257.90. 5. Zur Bezahlung von 7/8 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 8'000.00, ausmachend CHF 7'000.00.