2. A.________ wird hinsichtlich des Freispruchs gemäss Ziff. IV.1. hiervor für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 1'688.70 ausgerichtet. Für den Freispruch gemäss Ziff. IV.2. hiervor wird keine Entschädigung ausgerichtet. 3. Für die Einstellungen gemäss Ziff. II.1. hiervor werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden und keine Entschädigungen ausgerichtet. VI. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Gefährdung des Lebens, mehrfach und teilweise versucht begangen