1. Die auf die Freisprüche gemäss Ziff. II.2. hiervor entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend 1/5 der gesamten Verfahrenskosten von CHF 16'572.40, bestimmt auf CHF 3'314.50, sowie gemäss Ziff. IV.1. hiervor entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend 1/8 der gesamten Verfahrenskosten von CHF 8'000.00, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern. Für den Freispruch gemäss Ziff. IV.2. hiervor werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden.