2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der schweren Körperverletzung, evtl. einfachen Körperverletzung, angeblich begangen in der Zeit von November 2018 bis August 2019 in F.________(Ortschaft), H.________(Ortschaft), I.________(Ortschaft) und anderswo zum Nachteil von D.________. 3. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecherin B.________ im erstinstanzlichen Verfahren wie folgt bestimmt wurden: