Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19. Mai 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das Verfahren gegen A.________ 1.1 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 1. September 2018 bis am 18. Mai 2019 in F.________(Ortschaft) und anderswo, durch Konsum einer unbekannten Menge Marihuana und Kokain;