Im Berufungsverfahren ergaben sich keine besonderen Weiterungen. Die Berufungsverhandlung dauerte sechs Stunden und damit weniger lang als in der Kostennote veranschlagt. Der gebotene Zeitaufwand ist leicht unterdurchschnittlich. Unter Berücksichtigung der Kriterien erachtet die Kammer vorliegend eine knapp hälftige Ausschöpfung des Tarifrahmens (CHF 200.00 bis CHF 25'000.00) und damit ein Honorar von CHF 12'000.00 als geboten. Das Honorar ist vorliegend im Rahmen der PKV als Pauschale festzulegen, ohne dass die einzelnen zu berücksichtigenden Arbeitsstunden oder der gebotene Stundensatz im Einzelnen zu prüfen wären.