106 gewöhnlichen Schwierigkeiten. Für ein Kollegialgericht erscheint die Schwierigkeit der Sache durchschnittlich. Der Aktenumfang ist für ein kollegialgerichtliches Verfahren mit zwei Bundesordner Vorakten ebenfalls durchschnittlich. Da Rechtsanwalt C.________ erst nach erfolgter Berufungsanmeldung als (privater) Verteidiger des Beschuldigten mandatiert wurde, musste er sich für das Berufungsverfahren neu in den Fall einarbeiten. Im Berufungsverfahren ergaben sich keine besonderen Weiterungen.