Zusammengefasst ist Fürsprecherin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten in oberer Instanz eine Entschädigung von CHF 1'217.10 auszurichten (5.5 Stunden zum gesetzlich festgelegten Stundenansatz von CHF 200.00, zuzüglich Auslagen von CHF 30.10 und Mehrwertsteuer von 7.7 % auf CHF 1'130.10). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 1'217.10 im Umfang von sieben Achtel, ausmachend CHF 1'065.00 (gerundet), zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.