Beim vorinstanzlichen Freispruch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung, evtl. einfachen Körperverletzung handelt es sich ebenfalls um einen vergleichsweise nicht geringfügigen Anklagepunkt. Es ist demnach nicht gerechtfertigt, dem Beschuldigten die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 16'572.40 zur Bezahlung aufzuerlegen. Vielmehr ist davon ein Fünftel, ausmachend CHF 3'314.50 (gerundet), auszuscheiden und vom Kanton Bern zu tragen. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 13'257.90 gehen zu Lasten des Beschuldigten.