Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Betreffend die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. den Konsum von Marihuana sehen die VBRS-Richtlinien bei erstmaligen Widerhandlungen, Bagatellfällen, geringem Verschulden und Konsum während kurzer Zeitspannen betreffend weiche Drogen eine Busse ab CHF 100.00 vor. Bei einem Rückfall ist die Strafe je nach Verschulden und finanziellen Verhältnissen angemessen zu erhöhen (VBRS-Richtlinien, S. 25).