45.3 Asperation Tätlichkeiten vom Juni/Juli 2019 Bei diesem Vorfall klemmte der Beschuldigte die Strafklägerin ins Gesicht. Dieses Vorgehen – das Klemmen mit den Zähnen in eine empfindliche Zone wie dem Gesicht – wiegt schwerer als die im Referenzsachverhalt umschriebene Ohrfeige. Die Kammer erachtet hierfür eine Busse von CHF 400.00 als angemessen. Hiervon sind zwei Drittel, ausmachend rund CHF 250.00, zur Einsatzstrafe zu asperieren. 45.4 Asperation Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Betreffend