Einsatzstrafe für die Tätlichkeiten im Sommer 2019 Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer eine Ohrfeige verpasst, eine Busse von CHF 300.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 46). Der Beschuldigte erteilte der Strafklägerin wiederholt Ohrfeigen, stiess sie, packte sie an den Armen und am Hals und zog ihr an den Haaren. Bereits aufgrund der Vielzahl an Tätlichkeiten wiegt das Tatverschulden schwerer als im Referenzsachverhalt. Die Kammer erachtet hierfür eine Busse von CHF 600.00 als verschuldensangemessen. 45.3 Asperation