628). Der oberinstanzlich eingeholte Auszug aus dem Betreibungsregister vom 14. Februar 2024 weist zwar keine Verlustscheine auf, jedoch sind daraus insgesamt sieben Pfändungen im Umfang von CHF 18'418.94 und fünf eingeleitete Betreibungen in der Höhe von CHF 2'809.35 ersichtlich (pag. 627.1 ff.). Die finanzielle Lage des Beschuldigten ist somit als angespannt zu bezeichnen und das effektive Nettoeinkommen bewegt sich nahe am Existenzminimum.