Aufgrund des zu beachtenden Verschlechterungsverbots fällt das Aussprechen einer Verbindungsbusse ausser Betracht. 42.3 Asperation für die mehrfachen Beschimpfungen 42.3.1 Vorbemerkungen Die VBRS-Richtlinien sehen für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 10 Strafeinheiten vor: Der Täter bezeichnet den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe anderer Personen (bis zehn) als «Arschloch», «Wixer» und «Dumme Siech». Bei einer Handlung gegenüber dem Geschädigten allein sehen die genannten Richtlinien eine Strafe von 5 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 48).