42. Gesamtgeldstrafe 42.1 Einsatzstrafe für die grobe Verkehrsregelverletzung Die VBRS-Richtlinien sehen für eine grobe Verkehrsregelverletzung durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn um 40 km/h bis 44 km/h eine Strafe von 35 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 22). Anders als die Vorinstanz erwog, beschleunigte der Beschuldigte das Fahrzeug entsprechend dem Beweisergebnis vorsätzlich auf 160 km/h und überschritt die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h somit um 40 km/h. Das objektive und subjektive Tatverschulden entspricht dem Referenzsachverhalt.