Gegenüber der Polizei hatte er angegeben, Steuerschulden und Betreibungen im Umfang von CHF 150'000.00 zu haben (pag. 628 f.). Die persönlichen Verhältnisse werden neutral gewichtet. Beim Vorleben fallen hingegen die bereits angesprochenen, teils einschlägigen Vorstrafen ins Gewicht (vgl. E. 34. hiervor). Obwohl der Beschuldigte mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 4. September 2017 für das Delikt zum Nachteil seiner Exfreundin u.a. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt wurde,