Abweichend von den Erwägungen der Vorinstanz betrug der Deliktsbetrag entsprechend dem Beweisergebnis CHF 800.00. Mit der Vorinstanz erachtet die Kammer hierfür eine Freiheitsstrafe von 20 Tagen als angemessen. Hiervon werden zwei Drittel, ausmachend rund 15 Tage bzw. 0.5 Monate Freiheitsstrafe, asperiert. 36.9 Asperation Die Freiheitsstrafe von 14 Monaten erhöht sich aufgrund der weiteren Delikte um insgesamt 22 Monate auf 36 Monate Freiheitsstrafe.