497, S. 73 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Gemäss den VBRS-Richtlinien 2019 ist für folgenden Referenzsachverhalt ein Strafmass von 15 Strafeinheiten vorgesehen: Der Täter zerkratzt den Lack eines fremden Personenwagens. Schaden: knapp über CHF 300.00. Zudem wird festgehalten, dass sich die Referenzstrafe nach Massgabe der Schadenshöhe erhöht (S. 47). 5.6.1. In concreto