Auch für diese Drohungen erscheint eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten angemessen. Davon werden zwei Drittel, ausmachend rund 2 Monate Freiheitsstrafe, asperiert. 36.6 Asperation für die Nötigungen 36.6.1 Vorfall im Winter 2018/2019 Der Beschuldigte drohte der Strafklägerin damit, Videos von ihm und der Strafklägerin beim Geschlechtsverkehr ihren Eltern zu zeigen oder anderweitig in Umlauf zu bringen, falls sie ihn verlassen sollte. Damit zwang der Beschuldigte die Strafklägerin, etwas zu unterlassen und beeinträchtigte damit ihre Freiheit, gemäss ihrem eigenen Willen zu handeln.