Ebenfalls sehen die VBRS-Richtlinien vor, dass bei immer wieder geäusserten Drohungen dies straferhöhend zu berücksichtigen ist (VBRS-Richtlinien, S. 49) 36.5.2 Vorfall vom 6. Februar 2019 Der Beschuldigte drohte der Strafklägerin während der Fahrt im Bus, sie werde schon sehen, was zuhause passiere bzw. wenn sie zuhause seien, schlage er sie kaputt. In der Wohnung sagte er ihr, dass man solche Leute wie sie umbringen müsse. Dieser Sachverhalt ist dem soeben zitierten Referenzsachverhalt sehr ähnlich.