Die Tat hätte sich ohne weiteres vermeiden lassen, eine Verschuldensminderung ist unter diesem Titel nicht angezeigt. 36.4.3 Fazit Tatverschulden Dem leichten Tatverschulden angemessen erscheint eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Davon sind zwei Drittel, ausmachend rund 4 Monate Freiheitsstrafe, auf die Einsatzstrafe zu asperieren. 36.5 Asperation für die Drohungen 36.5.1 Vorbemerkungen Für die Drohungen werden mit der Vorinstanz die Empfehlungen der Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien;