Die Übergriffe erfolgten zwar innerhalb eines kurzen Zeitraums, jedoch schlug der Beschuldigte mehrmals und brutal auf die Strafklägerin ein, zog ihr an den Haaren und warf sie zu Boden. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass der Beschuldigte die Strafklägerin, nachdem sie in seiner Wohnung angekommen waren und er sie erneut geohrfeigt hatte, noch auf den Boden warf und – auf ihr kniend – erneut mit der flachen Hand ins Gesicht schlug und Faustschläge versetzte. Dabei konnte sich die Strafklägerin nicht mehr bewegen und war dem Beschuldigten völlig ausgeliefert.