Diese wird praxisgemäss im Umfang von zwei Dritteln, ausmachend rund 4.5 Monaten Freiheitsstrafe, auf die Einsatzstrafe asperiert. 36.4 Asperation für die einfache Körperverletzung 36.4.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte versetzte der Strafklägerin mehrere Faustschläge auf den Oberschenkel und die rechte Seite des Oberkörpers, zog ihr an den Haaren, gab ihr Ohrfeigen, schlug ihr mit der flachen Hand ins Gesicht, packte sie mit beiden Händen, hob sie hoch und warf sie zu Boden. Die Strafklägerin erlitt als Folge davon Schwellungen, Prellungen und Blutergüsse und war während rund 10 Tagen ar-