Hiervon werden praxisgemäss zwei Drittel, d.h. rund 3.5 Monate Freiheitsstrafe, zur Einsatzstrafe asperiert. 36.3 Asperation für die versuchte Gefährdung des Lebens 36.3.1 Objektive Tatschwere Indem der Beschuldigte als Beifahrer im Fahrzeug der Strafklägerin, die erst seit kurzer Zeit im Besitz des Führerausweises war, auf der Autobahn und bei einer hohen Geschwindigkeit von ca. 120 km/h versucht hat, den Schlüssel aus dem Zündschloss zu ziehen, hat er konkret ihr Leben und auch sein eigenes gefährdet.