88 spezialpräventiven Zweck einer Sanktion erfüllen würde. Im Ergebnis ist bei keinem dieser Delikte eine blosse Geldstrafe geeignet, in genügendem Masse präventiv auf den Beschuldigten einzuwirken. Durch seine hartnäckige Delinquenz offenbart er eine kriminelle Veranlagung, die nach einer härteren Gangart verlangt.