Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 4. September 2017 wurde der Beschuldigte wegen Gefährdung des Lebens, mehrfacher Nötigung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und gemeinnütziger Arbeit von insgesamt 368 Stunden verurteilt (vgl. pag. 631 ff.). Dies zeigt, dass sich der Beschuldigte weder von bedingten Geldstrafen noch von bedingten Freiheitsstrafen von weiteren – teils gar identischen – Straftaten abhalten liess. Auch vorliegend delinquierte der Beschuldigte wiederholt, teilweise einschlägig, über einen längeren Zeitraum und auch während hängigen Strafverfahrens.