Der Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft. Mit Strafbefehl vom 31. Januar 2013 der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland erfolgte eine Verurteilung wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Busse. Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 4. September 2017 wurde der Beschuldigte wegen Gefährdung des Lebens, mehrfacher Nötigung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und gemeinnütziger Arbeit von insgesamt 368 Stunden verurteilt (vgl. pag.