32. Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen kann vorab auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (pag. 490 ff., S. 66 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist auf die Beachtung des Verschlechterungsverbots hinzuweisen. Die jeweilige Gesamtstrafe darf daher nicht höher als im angefochtenen Urteil ausfallen, da nur der Beschuldigte Berufung erhoben hat. Demgegenüber können in der Berechnung die Strafanteile der einzelnen Delikte auch mit höheren Werten festgesetzt werden, als sie von der Vorinstanz bemessen wurden; das Verschlechte-