81 greift. Für die rechtlichen Grundlagen kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 457 f., S. 33 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 26.2 Erwägungen der Kammer Entsprechend dem Beweisergebnis wurde der Beschuldigte während der Intervention der Polizeibeamten, bei welchen sie ihn aufgefordert haben sich auszuweisen, aggressiv, griff den Polizeibeamten M.________ mit den Händen an und versuchte, diesen zu schlagen.