Der Beschuldigte ist der Nötigung, begangen am 6. Februar 2019 im Bus Nr. ________ (Nummer) von H.________(Ortschaft) nach F.________(Ortschaft) zum Nachteil der Strafklägerin, schuldig zu erklären. 26. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) 26.1 Rechtliche Grundlagen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art. 285 Ziff. 1 StGB begeht, wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshandlung nötigt oder während einer Amtshandlung tätlich an-