Die Gewaltanwendung wurde vom Bundesgericht in einem Fall bejaht, in welchem ein Mann eine Frau von gebrechlicher Statur am Arm in seine Wohnung gezogen hat (Urteil des Bundesgerichts 6B_543/2022 vom 15. Februar 2023 E. 7.3.). 25.2 Erwägungen der Kammer 25.2.1 Nötigung gemäss Ziff. I.7.1. der Anklageschrift Es kann vollumfänglich auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden, denen sich die Kammer anschliesst (pag. 463, S. 39 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Privatklägerin wollte den Beschuldigten verlassen.