Sie nahm die Drohung offensichtlich sehr ernst. Die Äusserungen stehen in klarem Zusammenhang mit der Vorgeschichte bzw. der Beziehungsdelikte, zumal sich diese offensichtlich auf die früheren Gewaltvorfälle bezogen («Du weisst ja, was das letzte Mal passiert ist», «Mach nicht, dass ich es auf meine Art regeln muss»). Da der Beschuldigte in der Vergangenheit gegenüber der Strafklägerin wiederholt gewalttätig geworden war, sind die seitens des Beschuldigten gemachten Äusserungen als schwere Drohungen einzustufen.