83 f.). Gemäss Beweisergebnis sagte der Beschuldigte gegenüber der Strafklägerin: «Du wirst schon sehen was passieren wird», «Du weisst ja was das letzte Mal passiert ist» und «Mach nicht, dass ich es auf meine Art regeln muss». Angesichts der gesamten Vorgeschichte der Gewalt innerhalb der Beziehung ist klar, dass der Beschuldigte der Strafklägerin damit weitere Gewalt und insofern ernstliche Nachteile androhte. Entsprechend dem Beweisergebnis wurde die Strafklägerin durch diese Äusserungen in Angst und Schrecken versetzt. Sie nahm die Drohung offensichtlich sehr ernst.