77 Indem der Beschuldigte die Strafklägerin mehrmals schlug sowie hochhob und auf den Boden warf, erlitt die Strafklägerin eine Schwellung am linken Unterlid, Prellungen an der Stirn links, Schwellungen am linken Ohr sowie an der linken Gesichtshälfte, zwei Blutergüsse am linken Unterarm, einen Bluterguss am Oberschenkel seitlich links sowie Prellungen am linken Unterschenkel. Aufgrund dieser Verletzungen hatte die Strafklägerin erhebliche Schmerzen und überdies eine Arbeitsunfähigkeit von rund 10 Tagen.