23.2 Erwägungen der Kammer Hinsichtlich der Prozessvoraussetzungen kann ebenfalls auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 445, S. 21 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Vorliegend kommen die Bestimmungen gemäss Art. 123 Ziff. 1 StGB zum Zug, womit es sich um ein Antragsdelikt handelt. Der im vorliegenden Fall notwendige fristgerechte Strafantrag seitens der Privatklägerin liegt vor (pag. 46 f.), womit die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind.