76 chen Grund angriff. Denn die Strafklägerin wollte – nachdem sie mit dem Beschuldigten kiffen musste – seine Wohnung verlassen. Daraus kann jedoch auch geschlossen werden, dass er darauf vertraute, dass er die Situation unter Kontrolle hatte und die Strafklägerin rechtzeitig loslassen würde. Er ohrfeigte die Strafklägerin im Anschluss an das Würgen noch, damit sie wieder zu sich kam.