75 den Beschuldigten lässt jegliche Rücksicht auf das Leben eines anderen Menschen vermissen, womit sein Handeln als rücksichtslos zu bezeichnen ist. Der Tatbestand der versuchten Gefährdung des Lebens ist damit erfüllt. Rechtferti- gungs- oder Schuldausschliessungsgründe liegen keine vor. Der Beschuldigte ist der versuchten Gefährdung des Lebens, begangen in der Zeit von Juli/August 2019 auf der Autobahn J.________ auf der Strecke K.________(Ortschaft) - H.________(Ortschaft) zum Nachteil der Strafklägerin schuldig zu erklären.