Dies gilt insbesondere bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 120 km/h auf der Autobahn, auch wenn keine anderen Fahrzeuge vorhanden waren. Der Beschuldigte wusste zudem, dass die Strafklägerin eine Neulenkerin war und folglich aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung zwanglos die Kontrolle über das Fahrzeug hätte verlieren können. Wer so handelt, muss ohne weiteres mit einem sehr schweren Unfall rechnen, der auch tödlich enden kann. Denn ein ungünstiger Aufprall des Fahrzeugs hätte angesichts der gefahrenen Geschwindigkeit ohne Weiteres tödliche Folgen haben können.