21. Freiheitsberaubung (Art. 183 StGB) 21.1 Rechtliche Grundlagen Den Tatbestand der Freiheitsberaubung gemäss Art. 183 Ziff. 1 StGB erfüllt, wer jemanden unrechtmässig festnimmt oder gefangen hält oder jemandem in anderer Weise unrechtmässig die Freiheit entzieht. Für die rechtlichen Grundlagen kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 441, S. 17 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 21.2 Erwägungen der Kammer Entsprechend dem Beweisergebnis hielt der Beschuldigte die Strafklägerin während ca. einer Stunde gegen ihren Willen in der abgeschlossenen Wohnung fest.