Widerhandlung gegen das Waffengesetz Gestützt auf das Beweisergebnis führte der Beschuldigte die Waffe vor dem 31. Dezember 2012 in die Schweiz ein, womit sich diese Tat – aufgrund des vorinstanzlichen Urteils vom 19. Mai 2022 – als verjährt erweist. Das Verfahren betreffend Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 10. April 2019 und früher, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), und anderswo, durch Verbringen einer Soft-Air-Pistole, welche aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffe verwechselt habe wer-