72 Vom Vorwurf des Konsums einer unbekannten Menge Kokain, angeblich begangen in der Zeit vom 19. Mai 2019 bis am 4. Dezember 2019, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), in seiner Wohnung und anderswo, ist der Beschuldigte freizusprechen. III. Rechtliche Würdigung