71 haft erachteten Aussagen der Strafklägerin (vgl. die allgemeine Aussagenanalyse in E. 15.1.2 hiervor). Auf Frage, ob der Beschuldigte nebst Marihuana noch weitere Drogen konsumiere, gab die Strafklägerin an, sie seien einmal ins Puff gegangen und der Beschuldigte habe eine Alufolie mit einem weissen Pulver hervorgenommen. Sie habe die Alufolie genommen, sie auf den Boden geworfen und sei draufgestanden. Aber sie denke schon, dass er sonst noch anderes konsumiere.