19. Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. I.13. der Anklageschrift) 19.1 Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. I.13. der Anklageschrift vom 20. August 2020 (pag. 175 ff.) folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Der Beschuldigte soll sich der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum) schuldig gemacht haben, indem er in der Zeit vom 19. Mai 2019 bis am 4. Dezember 2019, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), in seiner Wohnung und anderswo, unbefugt eine unbekannte Menge Marihuana und Kokain